Update Corona-Schutzverordnung zum 04.03.2022 – Es gibt weitere Lockerungen in NRW

Liebe Patientinnen und Patienten,
liebe Kundinnen und Kunden,

das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Diese gelockerten Regeln gelten ab dem 04.03.22 für unsere Praxis:

1. Physiotherapeutische Leistungen: Patientinnen und Patienten können alle physiotherapeutischen Maßnahmen mit Verordnung, sowie Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Physiotherapie unter Berücksichtigung der bekannten Hygieneregeln aber ohne weitere Auflagen in Anspruch nehmen.

2. Selbstzahlerleistungen/körpernahe Dienstleistungen: Die Inanspruchnahme der Selbstzahlerleistungen (z.B. Massagen ohne Verordnung) ist jetzt wieder mit einem 3G-Nachweis und unter Berücksichtigung der bekannten Hygieneregeln möglich.

3. MTT für Selbstzahler: Hier gilt ab sofort die 3G – Regel. Das freie Training ist nunmehr sowohl immunisierten MTT’lern als auch Trainierenden, die ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests (<24 Std.) oder PCR-Tests (<48 Std.) vorlegen können, gestattet. Der Nachweis wird beim Check-in kontrolliert.

4. Rehasport im ZfP und im ISHARA, Gesundheitskurse, Leistungsdiagnostik: Aufgrund der sensiblen Bereiche arbeiten wir hier weiterhin mit der 2G+ Regel. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist nur immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests (<24 Std.) oder PCR-Tests (<48 Std.) vorlegen können bzw. den aktuellen Anforderungen des 2G+-Status genügen. Der Nachweis wird beim Check-in und durch unsere Kursleiter*innen kontrolliert.

Ihr ZfP Team